ERSTE IMMOBILIENFONDS – Vorübergehende Rücknahmebeschränkung

Sehr geehrter Vertriebspartner,

wir dürfen Sie darüber informieren, dass für die ERSTE IMMOBILIENFONDS (ISIN AT0000A08SG7, AT0000A08SH5, AT0000A1Z8M2, AT0000A1Z8N0) mit Wirkung ab 09. Oktober 2026 vorübergehend eine Beschränkung der Anteilsrücknahme aktiviert wurde.

Details zur Rücknahmebeschränkung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben der Fondsgesellschaft.

Freundliche Grüße
Ihr Plattform-Team

Folgend dürfen wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung stellen: 

Infoblatt