Sehr geehrter Vertriebspartner,

Wir möchten Sie über eine Anpassung im Bereich der verpflichtenden Übermittlung von Mittelherkunftsunterlagen informieren.

Ab 01.10.2026 gelten folgende an die Prüfpraxis der Finanzmarktaufsicht angepasste Regelungen hinsichtlich Prüfung der Mittelherkunft, die der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben dienen.
Um den Prozess deutlich zu vereinfachen, wird künftig nicht mehr auf den Gesamtbestand, sondern auf den tatsächlichen externen (Geld-) Eingang abgestellt.

Welche Anpassungen wurden vorgenommen?

Ab 01.10.2026 sind geeignete Unterlagen zur Mittelherkunftsunterlagen bei externen Geldeingängen (Überweisung) oder Einlieferungen (Depotübertrag) ab EUR 150.000,00 vorzulegen.

Bisher waren Mittelherkunftsunterlagen ab einem Kunden-Gesamtvermögen bei der Plattform ab EUR 250.000,00 unabhängig vom Neugeldeingang bei Auftragsübermittlung erforderlich.

Was bleibt unverändert?

Die Prüfung der Mittelherkunft erfolgt stets risikoorientiert und individuell. Daher können anlassbezogen bei Auffälligkeiten, nicht dokumentierten externen Geldeingängen oder aufgrund von Anforderungen unserer Konzern-Compliance-Abteilung jederzeit zusätzliche Nachweise zur Mittelherkunft angefordert werden.

Mehrere externe Geldeingänge werden für die Beurteilung gemeinsam herangezogen.

Ab einem Schwellwert von EUR 75.000,00 ist ein KYC-Formular weiterhin erforderlich.

Detaillierte Informationen zu den geltenden KYC-Grenzen sowie geeigneten Unterlagen für die Mittelherkunftsprüfung finden Sie in der Wissensdatenbank unter:

Kunden – Wissensdatenbank – Geldwäscheprävention und Rechtsfragen

Vollständige Unterlagen zur Mittelherkunft und ein den Sachverhalt beschreibendes KYC-Formular helfen dabei, Transaktionen rasch und reibungslos abzuwickeln. Selbstverständlich werden sämtliche Informationen und Unterlagen vertraulich behandelt.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der Plattform