Sehr geehrte Kooperationspartner:innen,

der Versand des ExPost-Belegs für 2024 wurde angestoßen und wird im Laufe der nächsten Tage in den elektronischen Postfächern der Kunden zugestellt.

Anbei die wichtigen Informationen zum ExPost-Beleg:

  • Der Beleg enthält alle Kosten und Gebühren für das Jahr 2024

  • Alle Kosten, die eine ISIN betreffen und keine Produktkosten sind, werden unter den Dienstleistungskosten zusammengefasst. Auch Bestandsprovisionen (Zuwendungen Dritter) finden sich darin. Allfällige Rückvergütungen aus Zuwendungen Dritter an den Kunden (z. B. aufgrund eines Provisionsverbots wegen eines Portfolioverwaltungsmandats) werden hiervon abgezogen.
  • In den Zuwendungen Dritter finden Sie die gesamten Bestandsprovision, die wir als Bank tatsächlich für die Position erhalten haben. Sollten Sie Bestandsprovisionen von uns gem. Konditionsvereinbarung beziehen, so inkludiert dieser Betrag auch Ihren Anteil. Auch allfällige Rückvergütungen aus Zuwendungen Dritter an den Kunden sind in diesem Betrag inkludiert. Hinweis: Es findet sich im Beleg zur Erklärung der Zahlungen Dritter der Hinweis, dass an WPDLU bzw. WPF Zahlungen Dritter ausgezahlt werden können und diese in dem angeführten Betrag enthalten sind.
  • Produktkosten enthalten die Kosten, die in den jeweiligen Finanzinstrumenten für das Jahr 2024 angefallen sind und von den Emittenten gemeldet wurden.
  • Vermögensverwaltungsgebühren bzw. Servicegebühren: Diese finden Sie, sofern sie angefallen sind und auch über uns gebucht wurden (SEPA-Lastschrift oder Überweisung wird nicht berücksichtigt), unter dem Punkt „Sonstige Kosten / Vergütungen (depotbezogen)“.

 

Bei Fragen kommen Sie bitte gerne auf uns zu!

 

Freundliche Grüße
Ihr B2B-Team der easybank