Sehr geehrter Vertriebspartner,
Wir informieren Sie über eine wichtige Anpassung im Rahmen der Depoteröffnung für Kunden mit Erwachsenenvertreter:
Neue Anforderung
Ab 15. April 2026 ist bei der Eröffnung von Depots, bei denen ein Erwachsenenvertreter involviert ist, zwingend ein Kontonachweis zum angegebenen Referenzkonto den Eröffnungsunterlagen beizulegen.
Als Kontonachweis gilt z. B.:
• Kopie eines Kontoauszugs, auf dem IBAN und Kontoinhaber klar ersichtlich sind
• Kopie der Kontokarte beidseitig
Warum ist das erforderlich?
Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und zur weiteren Stärkung der Sicherheits- und Kontrollmechanismen hilft der zusätzliche Kontonachweis dabei,
• das Referenzkonto eindeutig zuzuordnen,
• Rückfragen oder Verzögerungen im Nachgang zu vermeiden und
• die Depoteröffnung insgesamt reibungsloser abzuwickeln.
Wenn der Kontonachweis gleich mit den Eröffnungsunterlagen übermittelt wird, kann die Bearbeitung ohne Unterbrechung erfolgen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Plattform jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team der Plattform