Sehr geehrter Vertriebspartner,

das Jahresende naht und der Gewinnfreibetrag wird wieder Thema in Beratungsgesprächen.

Erfreulicherweise sind auch 2025 alle Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG, also auch entsprechende Investmentfonds, für den Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG zugelassen. Um den Gewinnfreibetrag nutzen zu können, ist eine Investition (=Kaufabrechnung) bis 31.12.2025 Voraussetzung.

 

Rechtzeitig Investieren!

Damit wir die Kaufabrechnung bis 31.12.2025 gewährleisten können, muss der Wertpapier-Kaufauftrag und der Geldeingang bis spätestens 17.12.2025 erfolgen. Aufträge bzw. Gelder, die nach diesem Termin einlangen, werden bearbeitet, wobei die Abrechnung bereits im Folgejahr erfolgen kann.

Letzte Chance!

Damit Sie Ihren Kunden auch kurz vor Jahresende noch eine Investition für den Gewinnfreibetrag anbieten können, können wir Ihnen wie gewohnt in ISIN AT0000A1TVS6 Apollo Konservativ bei Auftragseingang bis einschließlich 30.12.2025 eine Abrechnung im Jahr 2025 garantieren.

Voraussetzungen:
– bestehendes Depot
– Geld bereits am Verrechnungskonto/KONTO plus

Fondsliste

Im Anhang finden Sie die aktuelle Fondsliste mit den über die Plattform zeichenbaren § 14 Investmentfonds.

Vertriebsunterlagen

Um Sie noch besser unterstützen zu können, wurde für Sie auf unserer Homepage ein Bereich mit Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag eingerichtet.

https://www.dieplattform.at/privatkunde/unserangebot/gewinnfreibetrag

Weiters finden Sie im Anhang unseren Flyer zum Thema Gewinnfreibetrag.

 

Das Team der Plattform wünscht Ihnen ein erfolgreiches Jahresendgeschäft und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team der Plattform

 

Folgend dürfen wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung stellen:
§14-Liste 2025
B2B_Plattform_Gewinnfreibetrag_2025
Plattform_Gewinnfreibetrag_Flyer_2025