Sehr geehrter Vertriebspartner,
im Hinblick auf die ab 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Änderungen bezüglich der KESt-Befreiungserklärung möchten wir Sie über Folgendes informieren:
Juristische Personen und Privatstiftungen mit Kapitaleinkünften können gemäß § 94 Z 5 EstG bzw. § 94 Z 12 EStG bei der abzugsverpflichtenden Stelle eine Erklärung abgeben, damit alle Konten und Depots KESt-frei geführt werden können und nur im Anlassfall die österreichische Finanzverwaltung darüber informiert wird. Jene KESt-Befreiungserklärung haben Kund:innen bereits in der Vergangenheit abgegeben.
Ab dem 1.1.2025 sind wir als abzugsverpflichtende Bank gesetzlich verpflichtet, die Daten zur KESt-Befreiung von juristischen Personen vollelektronisch an die österreichische Finanzverwaltung zu übermitteln. Um diese digitale KESt-Befreiungserklärung (siehe auch Rz 7777c ff ESt-Richtlinien) wirksam zu machen, sind folgende Schritte erforderlich:
- die Voraussetzungen der Befreiungsbestimmung (§§ 94 Z5 EstG bzw. § 94 Z 12 EstG) erfüllt sind und
- für die digitale Weiterleitung der erforderlichen Daten an das Finanzamt die Entbindung vom Bankgeheimnis erfolgt.
Folgende Daten werden zukünftig an die österreichische Finanzverwaltung übermittelt:
- die von der Befreiung umfassten Konten und Depots (IBAN/Kontonummer bzw. Depotnummern),
- sämtliche Inhaber der befreiten Konten bzw. Depots (Name, Adresse, Firmenbuchnummer).
Uns gegenüber abgegebene (alte) Befreiungserklärungen verlieren mit 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Wir empfehlen die Befreiungserklärung für sämtliche gegenwärtig und zukünftig von Kund:innen bei uns geführte Konten und Depots abzugeben und nur in jenen Fällen, in denen dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist, einzelne Konten oder Depots anzuführen.
Das neue firmenmäßig unterfertigte Formular „KESt-Befreiung juristische Person“ kann postalisch an Brandhofgasse 24, 8010 Graz oder digital gezeichnet an service@dieplattform.at übermittelt werden.
Kund:innen erhalten die Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen zur digitalen KESt-Befreiungserklärung ab Kalenderwoche 49. Eine Kundenliste kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Wir bitten Sie ab sofort die neuen beiliegenden KESt-Befreiungserklärungen auszuhändigen und zu übermitteln.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ServiceTeam der Plattform
Folgend dürfen wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung stellen:
KESt-Befreiiung juristische Personen/Körperschaften
KESt-Befreiung Privatstiftungen
Widerruf KESt-Befreiungserklärung