Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf § 7 (1) Finanzmarkt-Geldwäschegesetzt (FM-GwG), ist FinanzAdmin verpflichtet, von allen juristischen Personen (Kunden), einen aktuellen, vollständigen Auszug aus dem Wirtschaftlichen Eigentümer Register (WiERe) einzuholen.

Gemäß § 7 (6) Fm-GwG ist FinanzAdmin auch verpflichtet, den WiERe Auszug auch von Bestandskunden einzuholen:

In diesem Sinne ersuchen wir Sie Ihre Kunden dahingehend zu überprüfen, ob wir bereits einen WiERe Auszug im MSC vorliegen haben oder nicht. Generell ist dieser seit 1.1.2021 gesetzlich vorgeschrieben, das bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von Kunden (juristischen Personen), welche bereits vor dem 1.1.2021 eröffnet wurden, noch kein WiERe Auszug übermittelt wurde.

Bitte holen Sie von den betroffenen Kunden (juristische Personen) bis spätestens 31.10.2021 die fehlenden Auszüge ein. Sollten wir bis zu diesem Datum noch keinen Auszug erhalten haben, werden wir die fehlenden Auszüge kostenpflichtig für Sie aus dem WiERe beschaffen.