Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf unser „Plattform informiert“ vom 23.01.2020  und unsere Bemühungen die Abrechnungen der Liquidationszahlungen des AC Adaptive Diversification 7 und 12  korrigieren und KES-frei neu abrechnen zu können,  müssen wir Ihnen heute leider mitteilen, dass wir vom steuerlichen Vertreter der Alceda –  der Erste Bank – kürzlich die Mitteilung erhalten haben, dass eine Änderung der Meldedaten, welche Voraussetzung der Korrektur gewesen wären, leider nicht möglich ist.

Anbei  übersenden wir Ihnen im Anhang die Stellungnahme der Erste Bank zur Information.

Für Kunden die vom bereits verbuchten Verlustausgleich nicht betroffen waren (das sind Gemeinschaftskunden, Firmen und Kunden mit AC Adaptive Diversification Altbestand), besteht die Möglichkeit sich die am 4.11.2019 (mit 17.9.2019) verrechnete KEST, über den Steuer Antrag auf Rückerstattung nach § 240 BAO zurück zu holen.

Abschließend möchten wir noch festhalten, dass  wir von Seiten der Plattform unser Möglichstes versucht haben, um den Kunden die Unannehmlichkeiten in Bezug auf die Steuerbuchung zu ersparen, jedoch
die Buchungen wie sie ausgeführt wurden, nicht von der Capital Bank abhängig waren, da wir für diese Produkte nur als Lagerstelle fungieren.

Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Service Team der Plattform

Stellungnahme der Erste Bank

Von:    „Austrian Tax 0869 EB“
An:    @grawe-bankengruppe.at“
Kopie:
Datum:    27.01.2020 15:35
Betreff:    AW: URGENZ: Re: AC-Adaptive Diversification 12 D – Liquidation LU0682218119 vom 17.9.2019

Es wurden für den Zeitraum von 01.01.2019 bis 17.09.2019 die ausschüttungsgleichen Erträge für diesen Zeitraum gemeldet und die Daten auf der Webseite www.profitweb.at veröffentlicht.
Mit 17.09.2019 wurde der Fonds in Liquidation gesetzt und die erste Auszahlung (95%) im Oktober 2019 vorgenommen. Die verbleibenden 5% wurden Ende Dezember / Anfang Jänner ausgezahlt.

Die Auszahlung im Oktober erfolgte ohne Meldung an die OeKB, sodass automatisch 27,5% KEst einbehalten werden müssen vgl. § 2 Abs. 2 Z 3 Kapitalmaßnahmen-VO. Für die Ausschüttung der verbleibenden 5% wurde eine Meldung an die OeKB vorgenommen. Der ausgezahlte Betrag pro Anteil weicht jedoch geringfügig von dem gemeldeten Wert ab, sodass grundsätzlich auch 27,5% KESt Abzug passieren sollten.

Mit Ausbuchung der Anteile müsste am Depot ein Verkauf fingiert werden, welcher für einen Verlustausgleich herangezogen werden kann.

Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit in seinem Steuer Antrag auf Rückerstattung nach § 240 BAO stellen.

Für den Zeitraum von 17.09.2019 bis zur finalen Auszahlung – laut unserer Information am 27.12.2019  bzw. bei einigen Banken später – wird noch eine finale Berechnung der ausschüttungsgleichen Erträge erfolgen, sobald der Bericht hierzu zur Verfügung gestellt wird.

Eine nachträgliche Meldung einer Liquidationszahlung ist technisch nicht möglich.

Freundliche Grüße

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
Am Belvedere 1, 1100 Wien

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