Sehr geehrter Vertriebspartner,

wir möchten Sie über eine wesentliche Änderung bei der Übermittlung von steuerlichen Anschaffungsdaten im Zusammenhang mit Wertpapierüberträgen aus dem Ausland informieren.Grundlage ist eine Novellierung des § 27 EstG. Im Anhang finden sie auszugsweise die dazugehörigen Erläuterungen (siehe Seite 6).

Ab dem 01.07.2026 entfällt die bisher erforderliche Übermittlung einer lückenlosen Transaktionsübersicht zur Übernahme der steuerlichen Anschaffungsdaten.

Künftig können die steuerlichen Anschaffungsdaten ausschließlich über eine Finanzamtsmeldung (Formular E 24-6) übernommen werden.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Punkte:

• Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach dem Depotübertrag durch den Depotinhaber erfolgen.

• Als Nachweis der Anschaffungsdaten gilt die Bestätigung der FinanzOnline-Meldung.

• Erfolgt keine fristgerechte Meldung, werden die übertragenen Wertpapierpositionen mit pauschalen Anschaffungsdaten gemäß § 93 Abs. 4 EStG angesetzt.

Das angepasste Formular finden Sie auf unserer Website www.dieplattform.at.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihr Plattform-Team

 

Folgend dürfen wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung stellen:
Übertragungsformular_Ausland_DE_pl 1.pdf
Erläuterungen zum Abgabenänderungsgesetz 2025 – EStG.pdf