Sehr geehrter Vertriebspartner,

hiermit möchten wir Sie auf eine wichtige regulatorische Neuerung im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds in Österreich hinweisen. (Novelle des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes – ImmoInvFG)

In Österreich gelten für offene Immobilienfonds eine neue gesetzliche Rückgaberegelung, deren vollständige Umsetzung spätestens mit 1. Jänner 2027 vorgesehen ist.

Mindestbehaltedauer
Nach dem Erwerb von Anteilen müssen diese mindestens 12 Monate gehalten werden.

Rückgabeerklärung
Nach Ablauf der Mindestbehaltedauer kann eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung abgegeben werden.

Rückgabefrist
Die Auszahlung des Rückgabebetrags erfolgt jedoch erst weitere 12 Monate nach Abgabe der Rückgabeerklärung. Insgesamt ergibt sich somit ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren vom Kauf bis zur Auszahlung (12 Monate Mindestbehaltedauer + 12 Monate Rückgabefrist).


Betroffen sind unter anderem folgende Fonds (beispielhafte Aufzählung):

AT0000615158 LLB Semper Real Estate (in Abwicklung)
AT0000622980 LLB Semper Real Estate (in Abwicklung)
AT0000634357 Real Invest Austria
AT0000634365 Real Invest Austria
AT0000A08SH5 Erste Immobilienfonds
AT0000632195 Immofonds 1 (A)
AT0000A0S392 Immofonds 1 (T)

Keine Altbestandsregelung: Im Gegensatz zu Deutschland, wo nur Anteile betroffen sind, die seit 22.07.2013 erworben wurden, gilt die neue Regelung in Österreich für sämtliche Anteile.

In diesem Zusammenhang wird die Sparplanfähigkeit bei Immobilienfonds deaktiviert; Neuabschlüsse sowie laufende Sparpläne sind künftig nicht mehr möglich.


Bitte berücksichtigen Sie diese Änderungen bei Ihrer täglichen Arbeit sowie in der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr ServiceTeam der Plattform