Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
wir sind, wie jedes Jahr, gesetzlich dazu verpflichtet den Kunden den Ex-Post-Beleg zu übermitteln.
Das Ziel ist den Kunden dies in elektronischer Form zuzustellen. Sollte eine elektronische Zustellung aufgrund einer fehlenden Mailadresse nicht möglich sein oder mittlerweile auf inaktiv gestellt ist (keinen Online-Zugang mehr), wird der Beleg dem Kunden per Post übermittelt. Für den Druck und Versand werden Ihnen laut Kostenblatt EUR 3,-/ pro Kunden in Rechnung gestellt.
Nutzen Sie daher noch die Möglichkeit, die fehlenden Mailadressen bei Ihren Kunden bis spätestens 19.05.2023 zu erfassen.
Wichtig:
Der Ex-Post wird an alle Kunden geschickt, die im Jahr, auf den sich der Ex-Post-Bericht bezieht, einen Wert am Depot oder Verrechnungskonto hatten.
Kunden, bei denen keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, können Sie (mittels einer neuen Zeile) in der Kundensuche mit Kundenkontakt -> E-Mails filtern nach -> ohne E-Mail-Adresse suchen:
Weiters möchten wir Sie informieren, dass wir demnächst auf die Zwei-Faktoren-Authentifizierung umsteigen müssen und somit eine Kundeneinsicht nur mehr möglich ist, wenn E-Mail-Adresse und Handynummer im MSC eingetragen sind.