Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

mit der Änderung der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zum 01.08.2020 kam es zu einer Verschärfung der Kosteninformationspflichten gegenüber Ihren Kunden. War bis dahin die
Angabe von Gesamtkosten ausreichend, besteht jetzt die Verpflichtung zum detaillierten Ausweis der Kosten vor Geschäftsabschluss durch Sie als Vermittler über den Ex-ante-Kostenausweis. Darin sollen den Kunden alle Kosten, die in Verbindung mit einer geplanten Anlage stehen, transparent dargestellt werden, inkl. der Auswirkung auf die Rendite. Wir haben für Sie die entsprechenden Kosteninformationen sowie das Kostenblatt für Ihre Kunden in die Beratungsmappe im Maklerservicecenter (MSC) integriert.

Im Folgenden möchten wir Ihnen detaillierte Informationen zum Aufbau und dem Inhalt des Kostenblatts für ein leichteres Handling in der Beratungspraxis geben.

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