Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezugnehmend auf das von uns an Sie am 23.04.2019 übermittelte die Plattform informiert zum ex Post Kostenbeleg möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich Änderungen beim Versand des ex Post Kostenbelegs ergeben haben.
Konkret geändert hat sich:
Kunden mit Postversand
23.05.2019 Postversand gemeinsam mit Informationsschreiben zur Systemumstellung
Elektronische Zustellung mittels CIS
21.05.2019 Information per E-Mail an Kunden, dass neue Depotnachricht zur Verfügung steht.
2018 geschlossene Depots
23.05.2019 Postversand
Auf Anfrage können wir Ihnen die ex Post Kostenbelege Ihrer Kunden nur gesammelt zur Verfügung stellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team der Plattform
Ursprüngliches die Plattform informiert vom 23.04.2019:
Sehr geehrte Vertriebspartner,
anbei möchten wir Sie über den Versand des ex Post Kostenbelegs gem. § 48 WAG 2018 für das Jahr 2018 informieren.
Zeitplan
Hierbei handelt es sich um den voraussichtlichen Zeitplan bei dem kurzfristige Abweichungen möglich sind.
Kunden mit Postversand
30.04.2019 Erstellung der ex Post Kostenbelege
30.04.2019 Auftragserteilung an Druckerei
15.05.2019 Postversand gemeinsam mit Informationsschreiben zur Systemumstellung
Elektronische Zustellung mittels CIS
30.04.2019 Erstellung der ex Post Kostenbelege
15.05.2019 Elektronische Zustellung gemeinsam mit Informationsschreiben zur Systemumstellung mittels CIS
15.05.2019 Information per E-Mail an Kunden, dass neue Depotnachricht zur Verfügung steht.
2018 geschlossene Depots
30.04.2019 Erstellung der ex Post Kostenbelege
30.04.2019 Auftragserteilung an Druckerei
15.05.2019 Postversand
Informationsschreiben zur Systemumstellung: Siehe Plattform informiert – Information zur Systemumstellung vom 23.04.2019.
Ab 2020 wird der Kostenbeleg gemeinsam mit dem Jahresdepotauszug versendet.
Muster ex Post Kostenbeleg
Ein Muster des ex Post Kostenbelegs finden Sie im Anhang.
Warum wird ein ex Post Kostenbeleg versendet?
Gemäß § 48 Abs 1 Z 3 WAG 2018 muss mindestens einmal jährlich ein Kostenbeleg zur Verfügung gestellt werden.
Informationen und Hintergrund zum Aufbau des ex Post Kostenbelegs
Der Inhalt und Aufbau des Kostenbelegs ist weitgehend durch den § 48 Abs 1 Z 3 WAG 2018 vorgegeben. Folgend finden Sie die gesetzliche Formulierung und die Umsetzung im Kostenbeleg.
Gesetzliche Formulierung | Umsetzung Kostenbeleg |
„…Information zu sämtlichen Kosten und Nebenkosten…in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen, einschließlich gegebenfalls Beratungskosten…“ | 1. Inkludierte Kosten für erbrachte Wertpapierdienstleistungen |
„…Kosten des dem Kunden empfohlenen oder an ihn vermarkteten Finanzinstruments…“ | 2. In Fonds und Zertifikaten inkludierte Kosten |
„…sowie etwaiger Zahlungen durch Dritte…“ | Hiervon Zuwendungen |
„…Kosten und Nebenkosten…sowohl in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und dem Finanzinstrument sind zusammenzufassen, um es den Kunden zu ermöglichen, die Gesamtkosten sowie die kumulative Wirkung auf die Rendite der Anlage zu verstehen…“ | 3. Gesamtkosten |
Weiterleitung an Vertriebspartner
Zusätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung zum Versand eines ex Post Kostenbelegs wird am Kostenbeleg die Weiterleitung an den Vertriebspartner ausgewiesen. Somit wird durch die Plattform auch die Verpflichtung der Wertpapierfirma/Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Versand eines Kostenbelegs erfüllt. Achtung: Im ex Post Kostenbeleg sind jedoch ausschließlich durch die Plattform abgerechnete Gebühren und Provision enthalten. Zusätzlich vom Kunden bezahlte Gebühren und Provisionen sind im ex Post Kostenbeleg der Plattform nicht enthalten.
Kundenanfragen
Für Anfragen zum Kostenbeleg unserer gemeinsamen Kunden wurden zur Hilfestellung FAQ´s mit entsprechenden Antworten erstellt, welche Sie bei Bedarf an Ihre Kunden weiterleiten können. Die „FAQ´s Kundenanfragen“ finden Sie im Anhang.
Bitte um entsprechende Rückmeldung an uns, sollten weitere Fragen auftauchen, damit wir diese aufnehmen können.
Wie komme ich als Berater zum ex Post Kostenbeleg meiner Kunden?
Eine Weiterleitung der Kostenbelege an die Wertpapierfirma/Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist ab „Erstellung der ex Post Kostenbelege“ möglich.
Der Kostenbeleg ist ab Zustellung an Kunden auch für Berater im CIS ersichtlich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter service@dieplattform.at bzw. unter 0316/8072-31 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team der Plattform
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